Unterschrift beglaubigen lassen: Wo, wie und wann ist das nötig?
Eine Unterschrift beglaubigen lassen können Sie in erster Linie bei einem Notar. Gemeinden und Bürgerämter beglaubigen in der Regel nur Kopien, im Ausland übernehmen deutsche Botschaften und Konsulate die Beglaubigung. Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von der genannten Person stammt. Sie ist nur für bestimmte Dokumente vorgeschrieben.
Kurz erklärt: Beglaubigung und einfache digitale Unterschrift sind zwei unterschiedliche Dinge. Eine mit dem Unterschrift Generator erstellte Signatur ersetzt keine notarielle Beglaubigung, deckt aber die überwiegende Mehrheit alltäglicher Dokumente ab, die keine Beglaubigung benötigen.
Beglaubigung einer Unterschrift: Was ist das?
Bei der Beglaubigung der Unterschrift bestätigt eine befugte Stelle, meist ein Notar, dass Sie das Dokument selbst unterschrieben oder Ihre Unterschrift anerkannt haben. Der Inhalt wird nicht rechtlich geprüft. Die Beglaubigung von Unterschriften ist etwas anderes als eine Beurkundung, bei der der Notar den Inhalt prüft und beurkundet.
Wer kann eine Unterschrift beglaubigen?
| Stelle | Unterschrift beglaubigen möglich? | Typischer Anwendungsfall |
|---|---|---|
| Notar | Ja, umfassend | GmbH-Gründung, Handelsregisteranmeldung, Vollmachten, Grundbuchangelegenheiten |
| Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Bürgeramt) | In der Regel nein für Unterschriften, nur Kopien werden amtlich beglaubigt | Beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Urkunden |
| Deutsche Botschaft oder Konsulat im Ausland | Ja, über den konsularischen Notardienst | Beglaubigung für im Ausland lebende Deutsche |
| Bank | Nein, keine öffentliche Beglaubigung | Nur interner Sichtvermerk zur Kontoführung, ohne Rechtswirkung nach § 129 BGB |
Für gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie eine Handelsregisteranmeldung ist ausschließlich der Notar zuständig. Wichtig zu unterscheiden: Viele Bürgerämter beglaubigen zwar Kopien von Dokumenten, für die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift nach § 129 BGB ist dagegen fast ausschließlich der Notar zuständig.
Wann ist eine Beglaubigung überhaupt notwendig?
Die meisten Alltagsdokumente benötigen keine Beglaubigung. Sie wird typischerweise verlangt bei:
- Anmeldungen beim Handelsregister, etwa bei einer GmbH-Gründung
- Bestimmten Vollmachten, insbesondere Generalvollmachten oder Vorsorgevollmachten mit Grundbuchbezug
- Grundstücks- und Immobiliengeschäften
- Erbausschlagungen und bestimmten familienrechtlichen Erklärungen
Für Verträge, Rechnungen, Kündigungen oder Bewerbungsunterlagen ist dagegen keine Beglaubigung erforderlich, hier reicht die einfache eigenhändige oder digitale Unterschrift aus. Mehr dazu, welche Dokumente überhaupt eine Unterschrift benötigen, lesen Sie in unserem Leitfaden Ist ein Dokument ohne Unterschrift gültig?
Ablauf einer Unterschriftsbeglaubigung beim Notar
- Termin vereinbaren. Die meisten Notariate verlangen eine vorherige Terminbuchung.
- Gültigen Ausweis mitbringen. Der Notar prüft die Identität anhand von Personalausweis oder Reisepass.
- Unterschrift vor Ort leisten. Die Unterschrift muss in Anwesenheit des Notars geleistet oder ausdrücklich anerkannt werden.
- Beglaubigungsvermerk erhalten. Der Notar bringt einen amtlichen Vermerk mit Datum, Unterschrift und Siegel an.
Was kostet die Beglaubigung einer Unterschrift?
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für die reine Beglaubigung einer Unterschrift ohne Entwurf fällt eine Gebühr an, die sich am Geschäftswert orientiert; sie beträgt mindestens 20 Euro und höchstens 70 Euro, zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. Für Entwurf, Beratung oder Beurkundung gelten höhere Gebühren. Verbindliche Auskunft gibt das Notariat.
Beglaubigung der Unterschrift oder digitale Unterschrift?
Eine Unterschrift aus dem Unterschrift Generator ist keine Beglaubigung: Sie bestätigt nicht amtlich, wer unterschrieben hat. Für die meisten Alltagsdokumente ist das auch nicht nötig. Welche Dokumente auch ohne Unterschrift gültig sind, steht in Ist ein Dokument ohne Unterschrift gültig?; die Stufen der elektronischen Signatur erklärt Elektronische Signatur: EES, FES und QES erklärt. Was eine Unterschrift rechtlich ausmacht, lesen Sie in Wie muss eine Unterschrift aussehen?.
Häufige Fragen zur Unterschriftsbeglaubigung
Für die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist in Deutschland nach § 129 BGB fast ausschließlich der Notar zuständig. Bürgerämter beglaubigen meist nur Kopien, keine Unterschriften.
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Für einfache Fälle sind es meist niedrige zweistellige Beträge, verbindliche Preise nennt das jeweilige Notariat.
Nicht immer. Für einfache Alltagsvollmachten reicht meist die eigenhändige Unterschrift, für Generalvollmachten mit Grundbuchbezug ist eine Beglaubigung dagegen üblich.
Nein, eine Bank kann lediglich einen internen Sichtvermerk anbringen, das ist keine amtliche Beglaubigung im rechtlichen Sinn.
Fazit: Beglaubigung nur, wenn sie wirklich vorgeschrieben ist
Für die meisten Alltagsdokumente brauchen Sie keine Beglaubigung: Eine eigenhändige Unterschrift oder eine digitale Signatur genügt vollkommen. Erst bei gesellschaftsrechtlichen, grundbuchbezogenen oder formbedürftigen Vollmachten führt der Weg zum Notar. Für alle anderen Dokumente erstellen Sie Ihre Signatur schnell und sicher mit dem Unterschrift Generator.
Weiterführende Leitfäden
- • Ist ein Dokument ohne Unterschrift gültig? – Verträge, Rechnungen und Kündigungen im Rechtsüberblick
- • Elektronische Signatur: EES, FES und QES erklärt – Rechtsgültigkeit digitaler Signaturen nach eIDAS
- • Wie muss eine Unterschrift aussehen? – Formvorschriften und Eigenhändigkeit nach § 126 BGB
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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall eine Beglaubigung notwendig ist, klären Sie am besten direkt mit einem Notar oder der zuständigen Behörde.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesnotarkammer, Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung
- Bundesministerium der Justiz, § 129 BGB, Öffentliche Beglaubigung, Gesetze im Internet